Rechtsberatung in der Werbebranche

Werbung betrifft uns alle, sie begegnet uns tagtäglich und ist überall gegenwärtig. Manchmal ist sie wahre Kunst, manchmal unerfreuliches Übel. Sie verblüfft, bringt uns zum Lachen, nervt oder empört sogar. Für Werbende stellen sich zahlreiche rechtliche Fragen, etwa „Ist der Slogan erlaubt?“, „Verletzt mein GoogleAd eine fremde Marke?“, „Darf mein Konkurrent so frech werben?“ und viele mehr.

Damit Werbetreibende auf der sicheren Seite sind, empfehlen wir die rechtliche Prüfung von Werbemaßnahmen schon vor deren Veröffentlichung, um unnötigen Ärger mit Konkurrenten oder Verbraucherschützern zu vermeiden.

Wir unterstützen unsere Mandanten insbesondere bei Folgendem:

  • Rechtliche Prüfung von Werbemaßnahmen;
  • Beratung bei der rechtssicheren Gestaltung von Unternehmensauftritten (Website, Facebook-Seite, Nutzung von Social Media);
  • Vorgehen gegen wettbewerbswidrige Aktivitäten von Wettbewerbern.

Unsere Expertise umfasst darüber hinaus:

  • Markenrechtliche Beratung, Anmeldung von Marken, Betreuung von Marken und Markenportfolios;
  • vertragliche Gestaltung werberechtlicher Angelegenheiten (zum Beispiel Lizenzverträge für Fotos / Film / Musik / Texte, markenrechtliche Abgrenzungsvereinbarungen, Werbeagenturverträge);
  • Schutz von Geschäftsgeheimnissen und Know-how;
  • Verfolgung von Nachahmungen bzw. Plagiaten (Produktpiraterie), auch im Bereich des ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes.

In diesem Sinne arbeiten wir u.a. für

  • Werbeagenturen
  • PR-Agenturen
  • Prominente (Testimonials)
  • Werbekunden, so z.B. Produkthersteller (Markenartikler) / Dienstleistungsunternehmen

Welche Rechtsgebiete zählen zum Werberecht oder haben Bezug zum Recht der Werbung?

Als Recht der Werbung kann man summa summarum alle Rechtsvorschriften bezeichnen, die sich mit der werblichen Außendarstellung eines Unternehmens befassen. In Deutschland gibt es leider kein zentrales Gesetz, in dem das gesamte Werberecht zusammengefasst ist. So gibt es werberelevante Vorschriften in den unterschiedlichsten Gesetzen und Verordnungen, so dass bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Werbemaßnahme immer die Gesamtheit der geltenden Rechtsnormen (Landesrecht, Bundesrecht und Europarecht) zu berücksichtigen ist.

Zentrale Vorschrift des Werberechts ist

  • das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Ergänzend zum Lauterkeitsrecht des UWG sind in werberechtlicher Hinsicht aber auch folgende Vorschriften relevant:

  • Telemediengesetz (TMG)
  • Preisangabenverordnung (PAngV)
  • Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Heilmittelwerbegesetz - HWG)
  • Markengesetz (MarkenG)

 


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