Künstlersozialversicherungsrecht

Was ist Künstlersozialversicherungsrecht?

Das Künstlersozialversicherungsrecht besteht im Wesentlichen aus dem Künstlersozial-versicherungsgesetz und soll entsprechend den angestellten Arbeitnehmern die soziale Sicherung von selbständigen Künstlern und Publizisten absichern. Deshalb werden Verwerter der künstlerischen und publizistischen Leistungen mit der Künstlersozialabgabe belegt, die zu einem bestimmten, jährlich für das Folgejahr neu festzusetzenden Prozentsatz auf die Honorarzahlungen anfallen, die von den Verwertern an selbständige Künstler und Publizisten für ihre Leistungen gezahlt werden. Die Künstlersozialabgabe ist jährlich für das Vorjahr an die Künstlersozialkasse anzumelden und abzuführen. Diese Verpflichtung besteht unabhängig davon, ob der jeweilige Künstler oder Publizist tatsächlich nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versichert ist oder nicht.

Selbständige Künstler und Publizisten können Mitglied in der Künstlersozialkasse sein, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie zahlen dann Beiträge an die Künstlersozialkasse, die sich an ihren Einnahmen orientieren. Darüber hinaus wird die Künstlersozialkasse durch staatliche Zuschüsse finanziert.

Welche Rechtsgebiete zählen zum Künstlersozialversicherungsrecht?

  • Sozialrecht (insbesondere Sozialgesetzbuch und Sozialgerichtsgesetz)
  • Schuldrecht (Vertragsrecht, insbesondere Dienst- und Werkvertragsrecht einschließlich des Rechts für Leistungsstörungen wie Schlechterfüllung, Absagen etc.)
  • Urheber- und Urhebervertragsrecht
  • Steuerrecht

Wen betrifft das Künstlersozialversicherungsrecht?

Verwerter wie Verlage, Galerien, Theater, aber auch sonstige Unternehmen, die künstlerische oder publizistische Leistungen von freien Mitarbeitern in Anspruch nehmen, selbständige Künstler und Publizisten und die Künstlersozialkasse.


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