Recht der Verwertungsgesellschaften

Was ist das Recht der Verwertungsgesellschaften?

Rechtsgrundlage für Organisation und Tätigkeit der Verwertungsgesellschaften ist das Verwertungsgesellschaftengesetz (VVG). Durch das VVG wurden in Deutschland die Vorgaben der europäischen Verwertungsgesellschaften-Richtlinie (2014/26/EU) umgesetzt. Darüber hinaus sind die jeweiligen Vereinbarungen relevant, die die Verwertungsgesellschaften mit den Rechteinhabern üblicherweise schließen (sog. Wahrnehmungsverträge), sowie - insbesondere wenn die Verwertungsgesellschaft als Verein organisiert und die Mitgliedschaft Voraussetzung für die Rechtewahrnehmung ist - die internen Regelungen, Geschäftsordnungen und Satzungen.

Für wen sind Verwertungsgesellschaften wichtig bzw. sinnvoll?

Im Rahmen der anwaltlichen Beratung spielt das Recht der Verwertungsgesellschaften insbesondere eine Rolle bei der Frage, ob und wie Rechte anstelle einer individuellen Nutzung durch den Rechteinhaber selbst kollektiv durch eine Verwertungsgesellschaft wahrgenommen werden können bzw. sollten. Außerdem ist von Relevanz, welche Rechte und Ansprüche einerseits und Verpflichtungen andererseits für den Rechteinhaber daraus entstehen. Die Wahrnehmung von Rechten durch Verwertungsgesellschaften ist dann anzuraten, wenn der Rechteinhaber selbst (wie oft) nicht in der Lage ist, eine umfassende Nutzung, Lizenzierung und Kontrolle der Rechte zu gewährleisten und zu organisieren. Diese Frage stellt sich sowohl für Urheber aller Genres als auch für Leistungsschutzberechtigte wie z.B. Tonträgerhersteller, Filmhersteller und Veranstalter.

Welche Verwertungsgesellschaften gibt es? Welche Rechte werden von Verwertungsgesellschaften wahrgenommen?

In Deutschland können folgende Rechte durch folgende Verwertungsgesellschaften wahrgenommen werden:

  • Rechte der Komponisten, (Musik-)Textdichter und Musikverlage: GEMA
  • Rechte der ausübenden Künstler, Tonträgerhersteller, Veranstalter und Musikvideoproduzenten: GVL
  • Rechte der Autoren von Sprachwerken und der Verlage: VG Wort
  • Rechte der Urheber von visuellen Werken/Werken der bildenden Kunst/Filmwerken inkl. Architekten: VG Bild-Kunst
  • Rechte der Filmproduzenten: VFF
  • Rechte an erotischen und pornographischen Filmen beschäftigen: GÜFA
  • Rechte von deutschen und ausländischen Kinofilmproduzenten, Produzenten anderer Filmwerke sowie Regisseuren von Spielfilmen: VGF
  • Rechte von Film- und Fernsehproduzenten für Vergütungsansprüche bei Vervielfältigungen und Zweitnutzungen: GWFF und AGICOA
  • Urheber- und Leistungsschutzrechte von Medienunternehmen: VG Media
  • Rechte an Werbefilmen: VG TW
  • Rechte an bestimmten Musikausgaben: VG Musikedition
  • Rechte der Veranstalter GWVR

Wie werden Rechte im Ausland von Verwertungsgesellschaften wahrgenommen?

Für die Nutzung und Vergütung von Rechten im Ausland haben Verwertungsgesellschaften Gegenseitigkeitsverträge mit ausländischen Verwertungsgesellschaften abgeschlossen.

 


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