Filmrecht

Was ist Filmrecht?

Als Filmrecht bezeichnet man die Gesamtheit der gesetzlichen Regelungen, welche die Beziehungen der in der Filmbranche tätigen Personen und Unternehmen betreffen.

Wen betrifft Filmrecht?

Das Filmrecht betrifft in der Regel Drehbuchautoren/-innen, Schauspieler/-innen, Regisseure/-innen, Kameraleute, Kostümbildner/-innen, Filmarchitekten/-innen und Filmausstatter/-innen, Cutter/-innen, Komponisten/-innen, Produzenten/-innen, Vertriebsfirmen, Verleiher, Sender, VOD-Plattformen, Verlage, Labels, Merchandiser usw.

Welche Rechtsgebiete zählen zum Filmrecht?

In diesem Sinne können folgende Rechtsgebiete zum Filmrecht gezählt werden bzw. Bezüge zum Musikrecht haben:


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