Bühnenrecht & Theaterrecht
Was ist Bühnenrecht?
Unter Bühnenrecht versteht man alle Rechtsnormen, die im Zusammenhang mit der Entstehung, der Aufführung und der Vermarktung von Bühnenwerken jeder Art – seien es Werke für das Musik-, Tanz- oder Sprechtheater oder Showproduktionen – relevant sein können.
Welche Rechtsgebiete zählen zum Bühnenrecht?
- Urheberrecht und Urhebervertragsrecht
- Schuldrecht
- Bühnenarbeitsrecht
- Persönlichkeitsrecht
- Recht am eigenen Bild
- Merchandisingrecht
- Markenrecht einschließlich Titelschutzrecht
- Versicherungsrecht
- Künstlersozialversicherungsrecht (insbesondere Künstlersozialabgabe)
- Steuerrecht (insbesondere im Zusammenhang mit ausländischen Vertragspartnern)
Wen betrifft Bühnenrecht?
- Schauspieler/-innen
- Sänger/ Musical-Darsteller
- Tänzer/-innen
- Musiker/-innen
- Regisseure/-innen
- Choreografen/-innen
- Ausstatter/-innen
- Produzenten/-innen
- öffentlich-rechtliche und private Theaterbetreiber
- Veranstalter/-innen
- Agenturen
- Verwerter (TV, Streaming-Dienste, DVD-Produzenten etc.)