Wettbewerbsrecht (UWG)

Alle, die im geschäftlichen Verkehr tätig sind, sollten die Vorschriften des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (kurz „UWG“ genannt) im Auge haben. Das UWG schützt Marktteilnehmer/-innen, Mitbewerber/-innen und Verbraucher/-innen gleichermaßen vor unlauterem Verhalten Dritter im geschäftlichen Verkehr und gilt gleichermaßen für natürliche Personen (Einzelpersonen) und für juristische Personen (Unternehmen, Behörden, Organisationen, Vereine usw.).

 


Wen oder was schützt das Wettbewerbsrecht (UWG)?

Das UWG regelt nicht nur „Werbung“ im herkömmlichen Sinne, sondern gilt für alle „geschäftlichen Handlungen“ im weitesten Sinne. Wer sich wettbewerbswidrig verhält, kann folglich kostenpflichtig abgemahnt, auf Unterlassung der Werbung und sogar auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden.

Im Bereich des Wettbewerbsrechts stellt sich somit einerseits regelmäßig die Frage, ob das eigene Verhalten rechtmäßig ist, andererseits besteht nämlich die Gefahr, mit Abmahnungen und Einstweiligen Verfügungen von Mitbewerbern oder Interessensverbänden (z.B. Verbraucherschutzverbände, Wettbewerbsschutzverbände) konfrontiert zu werden.

 


Was kann zu einer Abmahnung führen?

  • Verwendung unzulässiger Klauseln in AGB;
  • irreführende Angaben, z.B. auf der Internetseite oder in Printanzeigen;
  • Unterlassung von Pflichtangaben (Anbieterkennzeichnung im Impressum, Widerrufsbelehrung, Grundpreisangaben etc.).

Die sog. "schwarze Liste" (Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG) enthält 30 Tatbestände unlauteren Verhaltens, die in jedem Fall unlauter und damit abmahnbar sind.

 


Wettbewerbsrechtliche Themen
unserer Tätigkeit können sein:

  • Abkürzungen in der Werbung
  • Abwerben von Mitarbeitern
  • Alleinstellungs- / Spitzenstellungwerbung
  • Anbieterkennzeichnung
  • Ausspähung von Geschäftsgeheimnissen
  • Belästigende Werbung
  • Briefkastenwerbung / Postwurfsendung
  • E-Mail-Werbung / Mailings
  • Eröffnungsangebote und -preise
  • Genussmittelwerbung (Spirituosen, Kaffee, Zigaretten)
  • Gesundheitswerbung
  • Großhändler- und Herstellerwerbung
  • Heilmittel-Werbung
  • Immobilienwerbung
  • Influencermarketing
  • Internetwerbung
  • Irreführende Werbung
  • Jubiläums-/ Alterswerbung
  • Kampfpreise
  • Kinder und Werbung
  • Kopplungsangebote und Zugaben
  • Kundenbewertungen, -rezensionen, Testimonials
  • Ladenschluss
  • Lager-, Räumungs- und Schlussverkäufe (Winter und Sommer)
  • Lebensmittelwerbung
  • Lockvogelangebote, Mondpreise und Preisschaukelei
  • Multi-Level-Marketing
  • Nachahmung von Produkten und Werbemaßnahmen
  • Preisangaben
  • Redaktionelle Werbung
  • Sachverständige und Testergebnisse
  • „Schwarze Liste“
  • Selbstverständlichkeiten
  • SEO (Suchmaschinenoptimierung)
  • Social Media Marketing - Werbung über soziale Netzwerke
  • Telefax- und Telefonwerbung
  • Übertriebenes Anlocken
  • Vergleichende Werbung
  • Virales Marketing
  • Werbegeschenke
  • Zusendung unbestellter Waren

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