Leistungen
Unsere Kanzlei K&E Rechtsanwälte für Kultur & Entertainment PartGmbB bietet Ihnen den vollständigen Leistungsumfang spezialisierter Rechtsanwälte und Fachanwälte. Egal, ob gerichtliche, außergerichtliche Vertretung oder eine reine Rechtsberatung – wir versprechen Ihnen genau die Unterstützung, die Sie in Ihrer momentanen Situation brauchen:
Beratung & Prüfung
- Verhandlung und Gestaltung von Verträgen
- Prüfung von Verträgen
- Vertragsmanagement
- Erstellung und Überprüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Lizenzmanagement
- Überprüfung von Abrechnungen
- Prüfung und Analyse von Haftungsrisiken
- Rechteklärung
- Markenprüfung, Markenanmeldung und Markenüberwachung
- Hinterlegung von Werken zum Nachweis der Urheberschaft („Prioritätsnachweis“)
- Erstellung von Rechtsgutachten und Zweitmeinungen
- Verwaltung und Verwertung künstlerischer Archive und Nachlässe inkl. Testamentsvollstreckung
- Gründung und Betreuung von Stiftungen und anderen gemeinnützigen Organisationen im Kulturbereich zur Verwaltung und Verwertung von Urheber- und Lizenzrechten
- Rechtliches Reputationsmanagement und Krisenkommunikation
- Konfliktmanagement und Mediation
- Rechtliches Projektmanagement bei der Planung und Umsetzung von Projekten mit Bezug zu Kultur & Entertainment (inkl. Gründung, Kauf und Abwicklung von Unternehmen)
Konfliktlösung & Vertretung
- Gerichtliche Vertretung, Prozessführung
- Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen Streitigkeiten
- Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen und gewerblichen Schutzrechten einschließlich Abmahnungen und einstweiliger Verfügungen
- Prüfung und Abwehr von gegnerischen Ansprüchen und gewerblichen Schutzrechten einschließlich Abmahnungen und einstweiliger Verfügungen
- Forderungsmanagement und Forderungseinziehung (Inkasso inkl. Mahnverfahren, Klageverfahren, Zwangsvollstreckung)
- Mediation und Konfliktmanagement
- Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit Rechten und Lizenzen in der Insolvenz
Sonstiges
- Schulungen
- Vorträge
- Terminsvertretung (Amtsgericht München, Landgericht München I und II, OLG München, Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht München)