Musikrecht

Was ist Musikrecht?

Als Musikrecht bezeichnet man die Gesamtheit der gesetzlichen Regelungen, welche die Beziehungen der in der Musikbranche tätigen Personen und Unternehmen (Komponisten/-innen, Textdichter/-innen, Musiker/-innen, Produzenten/-innen und Labels, Musikverlage, Veranstalter/-innen und Bühnen, Manager, Agenturen, Musikverwertungsgesellschaften wie z.B. GEMA, GVL, VG Musikedition, GWVR etc.) untereinander oder im Verhältnis zum Publikum betreffen.

Welche Rechtsgebiete gehören zum Musikrecht?

Folgende Rechtsgebiete können zum Musikrecht gezählt werden bzw. Bezüge zum Musikrecht haben:

 


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