Veranstaltungsrecht & Eventrecht

Was ist Veranstaltungsrecht?

Das Veranstaltungsrecht ist kein einheitliches Rechtssystem, sondern eine Vielzahl unterschiedlicher Rechtsvorschriften, deren Gemeinsamkeit darin besteht, dass sie im Zusammenhang mit der Durchführung von Veranstaltungen jeder Art zu beachten sind.

Welche Rechtsgebiete zählen zum Veranstaltungsrecht?

  • Schuldrecht (Vertragsrecht, insbesondere Werk- und Mietvertragsrecht einschließlich des Rechts von Leistungsstörungen wie Schlechterfüllung, Absage etc.)
  • Urheberrecht und Urhebervertragsrecht
  • Persönlichkeitsrecht
  • Recht am eigenen Bild
  • Merchandisingrecht
  • Markenrecht einschließlich Titelschutzrecht
  • öffentliches Recht (insbesondere Versammlungsstättenverordnung)
  • Recht der Verwertungsgesellschaften (insbesondere GEMA-Lizenzen)
  • Versicherungsrecht
  • Künstlersozialversicherungsrecht (insbesondere Künstlersozialabgabe)
  • Steuerrecht (insbesondere im Zusammenhang mit ausländischen Vertragspartnern)

Wen betrifft Veranstaltungsrecht?

  • Veranstalter (Tournee- und örtliche Veranstalter)
  • Öffentlich-rechtliche und private Theaterbetreiber
  • Künstler/-innen
  • Manager/-innen
  • Agenturen
  • Verwerter (TV, Streaming-Dienste, DVD-Produzenten etc.)

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