Rechtsberatung im Markenrecht

Sie denken bei „Marken“ an Italien? An dieser Stelle soll es nicht um die Region zwischen der Emilia-Romagna und den Abruzzen bzw. Adria und Apennin gehen, sondern eher um Benetton, Ferrari, Pirelli, Panini, Dolce & Gabbana, Versace, Prada, Gucci oder Armani. Marken betreffen uns alle, sie begegnen uns tagtäglich und sind überall gegenwärtig. Marken gibt es nicht nur bei Sachgütern (Warenmarken), sondern auch bei Dienstleistungen (Dienstleistungsmarken). Für Unternehmer/-innen und Künstler/-innen stellen sich in diesem Zusammenhang zahlreiche rechtliche Fragen, etwa „Ist mein Unternehmensname, mein Slogan, mein Programmname schutzfähig?“, „Verletzt meine Werbung eine fremde Marke?“, „Darf ich eine benannte Marke parodieren?“, „Darf mein Konkurrent mein Produkt so frech plagiieren?“ und viele mehr.

Damit Unternehmer/-innen, Werbetreibende oder Künstler/-innen auf der sicheren Seite sind, empfehlen wir den frühzeitigen Schutz eigener Markenrechte oder die rechtliche Prüfung von Werbemaßnahmen schon vor deren Veröffentlichung. Damit lässt sich unnötiger Ärger mit anderen Markeninhabern vermeiden.

Wir unterstützen unsere Mandanten insbesondere bei Folgendem:

  • Beratung und Vertretung bei einer Markenanmeldung (nationale Marke, Unionsmarke oder IR-Marke);
  • Durchführung von Kennzeichen- und Markenrecherche auf Identität und Ähnlichkeit in Kooperation mit Dienstleistern;
  • Beratung bei Kollisionsrisiken, insbesondere bei Verwechslungsgefahr;
  • Markenüberwachung (laufendes Monitoring) in Kooperation mit Dienstleistern;
  • Beratung und Vertretung bei Abmahnung wegen Markenrechtsverletzungen;
  • Vertretung in gerichtlichen Klageverfahren, einschließlich Einstweilige Verfügungsverfahren;
  • Beratung und Vertretung bei Verfahren vor dem Markenamt (Widerspruchs-, Nichtigkeits- oder Verfallverfahren;
  • Beratung bei der Verwendung von Kennzeichen im geschäftlichen Verkehr (Marke, Unternehmenskennzeichen oder Titel, z.B. für Buch, Zeitschrift, Filme, Software, Webseiten u.a.);
  • Rechtliche Prüfung von Werbung und Marketingmaßnahmen bei Verwendung von fremden Marken und Kennzeichen (z.B. Anzeigen, Google Ad, Metatags);
  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen auf Unterlassung, Auskunft, Vernichtung, Schadensersatz und Kostenerstattung;
  • Erstellung und Überprüfung von Lizenzverträgen, Koexistenz- und Abgrenzungsvereinbarungen.

In diesem Sinne arbeiten wir u.a. für

  • Markenartikler und Dienstleistungsunternehmen
  • Werbeagenturen
  • PR-Agenturen
  • Werbetreibende

Welche Rechtsgebiete zählen zum Markenrecht oder haben Bezug zum Recht der Marke?

Das Markenrecht ist ein Bestandteil des Kennzeichenrechtes, das Bezeichnungen von Produkten und Dienstleistungen im geschäftlichen Verkehr schützt. Das Kennzeichenrecht gehört wiederum zum gewerblichen Rechtsschutz. Markenrechte können auf nationaler und internationaler, insbesondere auf europäischer Ebene bestehen.

Zentrale Vorschrift des Markenrechts ist

  • das Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen (Markengesetz).

Ergänzend zum Markengesetz sind aber auch folgende Vorschriften relevant

  • Verordnung zur Ausführung des Markengesetzes
  • Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über die Unionsmarke (Text von Bedeutung für den EWR)
  • Richtlinie (EU) 2015/2436 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2015 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (Text von Bedeutung für den EWR)
  • Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG)

 

Weitere Informationen finden Sie unter Markenrecht.


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