Rechtsberatung rund um Presse

Hand aufs Herz: Wie viele Stunden am Tag nutzen Sie Medien – von gedruckten Zeitungen, Zeitschriften und Büchern über Rundfunk und Tonträger bis hin zum Internet? Massenmedien sind zum ständigen Begleiter in unserem Alltag geworden. Die weitläufig als vierte Gewalt bezeichnete Presse hat in unserer Demokratie wesentlichen Einfluss auf die öffentliche Meinung und auf politische Entscheidungen. Deshalb garantiert das Grundgesetz in Art. 5 GG die Pressefreiheit als Grundrecht. Aber natürlich nicht schrankenlos! Was bedeutet also dieses Recht für die schreibende bzw. berichtende Zunft? Darf man über alles und jeden berichten oder gibt es Grenzen der Berichterstattung? Müssen Sie sich von Papparazzi nachstellen und von deren Objektiven in allen Lebenslagen „abschießen“ lassen? Wo fängt freie Meinung an bzw. hört eine zulässige Tatsachenbehauptung auf?

Damit Journalisten/-innen und Pressefotografen/-innen auf der sicheren Seite sind, empfehlen wir die rechtliche Prüfung von kritischen Berichterstattungen vor deren Veröffentlichung, um unnötigen Ärger wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten der von der Berichterstattung Betroffenen zu vermeiden. Das gilt natürlich auch für die Arbeit von Presseagenturen, die über Nachteile von Konkurrenzprodukten ihrer Auftraggeber schreiben oder sich nicht dem Vorwurf unzulässiger Schleichwerbung aussetzen lassen wollen.

Wir unterstützen unsere Mandanten insbesondere bei Folgendem:

  • Rechtliche Überprüfung von Berichterstattungen und Beiträgen in TV, im Printbereich (Zeitschrift, Zeitung und Buch) oder in einer Online-Publikation (Webseiten, Social-Media-Plattformen),
  • Vorgehen gegen Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, von Unternehmensrechten, des Recht am eigenen Wort, des Rechts am eigenen Bild, von Namensrechten.
  • Wir beraten unsere Mandanten selbstverständlich auch bereits im Vorfeld einer PR-Kampagne, Pressemitteilung, Buchveröffentlichung oder einer sonstigen Publikation.

Unsere Expertise umfasst darüber hinaus:

  • Abmahnungen / Einstweilige Verfügungsverfahren
  • Gegendarstellung / Widerruf / Richtigstellung
  • Beseitigung und Unterlassung unrichtiger Tatsachenbehauptungen / Schmähkritik / rechtswidrigen Bildveröffentlichungen
  • Schadensersatzansprüche und Geldentschädigung
  • Vertretungen in äußerungsrechtlichen Klageverfahren
  • Strafrechtliches Vorgehen: Strafanträge, Nebenklage und Privatklage.

In diesem Sinne arbeiten wir u.a. für

  • Presseunternehmen
  • Journalisten/-innen
  • PR- und Werbeagenturen
  • Prominente

Welche Rechtsgebiete zählen zum Presserecht oder haben Bezug zum Recht der Presse?

Als Recht der Presse kann man zusammenfassend alle Rechtsvorschriften bezeichnen, die sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen der Presse befassen. In Deutschland gibt es leider kein zentrales Gesetz, in dem das gesamte Presserecht zusammengefasst ist. So gibt es presserelevante Vorschriften in den unterschiedlichsten Gesetzen und Verordnungen, so dass bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Berichterstattung – sei es in Wort und / oder in Bild - immer die Gesamtheit der geltenden Rechtsnormen (Landesrecht, Bundesrecht und Europarecht) zu berücksichtigen ist.

Letztlich tangieren fast alle Gesetze (Bürgerliches Gesetzbuch, Strafgesetzbuch, etc.) die Pressetätigkeit und sind Bestandteil des Presserechts. Wichtige Regelwerke sind hierbei

  • Grundgesetz
  • Landespressegesetze
  • Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag)
  • Telemediengesetz (TMG)
  • Pressekodex
  • Kunsturhebergesetz (KUG)

 

Weitere Informationen finden Sie unter Presserecht.

 


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