Rechtsberatung in der Veranstaltungsbranche

Ob Stadion- oder Clubkonzert, ob Theateraufführung oder Firmengala, ob Tournee oder Messe: So unterschiedlich die Formen, Größen und Inhalte auch sein mögen, es handelt sich in allen Fällen um Veranstaltungen, die besondere Rechtsprobleme aufwerfen.

Von der Planung, gegebenenfalls Genehmigung und dem Abschluss der erforderlichen Verträge mit Künstlern, Unternehmen der Veranstaltungstechnik, Medienpartnern, Betreibern von Versammlungsstätten und Sponsoren - wir können Ihnen in allen Rechtsfragen rund um Veranstaltungen zur Seite stehen und unterstützen Sie auch bei der rechtlichen Konzeption Ihrer Veranstaltung. Dabei kennen wir die Probleme aus allen Blickwinkeln, weil wir Tourneeveranstalter, örtliche Veranstalter und Betreiber von privaten oder öffentlichen Versammlungsstätten gleichermaßen beraten. Dies schließt Fragen um die Genehmigung von Großveranstaltungen einschließlich der rechtlichen Betreuung von Sicherheitskonzepten ebenso ein, wie die Erstellung oder Prüfung aller erforderlichen Verträge.

Auch wenn Sie Ihre Veranstaltung anschließend auf Bild- oder Tonträgern auswerten oder live streamen wollen, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.

Sie mussten oder möchten Ihre Veranstaltung absagen? Auch in diesem Fall sollten Sie sich vor allem in Bezug auf Haftungsfragen beraten lassen.

In diesem Sinne arbeiten wir u.a. für

  • Tourneeveranstalter
  • Örtliche Veranstalter
  • Öffentlich-rechtliche und private Theaterbetreiber
  • Künstler/-innen
  • Manager/-innen
  • Agenturen
  • Verwerter

Welche Rechtsgebiete zählen zum Veranstaltungsrecht?

 

Weitere Informationen finden Sie unter Veranstaltungsrecht/Eventrecht.

 


Ihre Ansprechpartner für Rechtsberatung in der Veranstaltungsbranche


Wir bieten einschlägige Kompetenz und Spezialisierung in folgenden Branchen