Rechtsberatung in der Musikbranche

Die Musikbranche zeichnet sich dadurch aus, dass  an der Entstehung und an der Auswertung eines Musikwerks eine Vielzahl von Kreativen, Künstlern und Unternehmen beteiligt sein können. Oftmals sind viele Vertragsverhältnissen zu regeln, z.B. zwischen Urhebern/Autoren, Künstlern, Veranstaltern, Managern, Agenten, Labels, TV- und Radio-Sendern, Internet-Plattformen, Web-Radio-Anbietern, Verwertungsgesellschaften, PR-Agenturen, Verlagen etc.

Vom kreativen Schaffensprozess bis zur Veröffentlichung und Verwertung musikalischer Werke sind aus diesem Grund oft eine ganze Reihe rechtlicher Fragen zu klären, etwa „Was ist im Verhältnis zwischen mehreren Komponisten bzw. Autoren zu beachten?“, „Wie ist das Verhältnis mehrerer Musiker untereinander rechtlich zu regeln?“, „Was gilt zwischen Künstler und Veranstalter?“, „Wie kann ich als Urheber oder Künstler meine Werke bzw. Leistungen optimal auswerten?“ und viele mehr.
Wir unterstützen alle, die damit befasst sind, Musik entstehen und hörbar werden zu lassen, in sämtlichen rechtlichen Fragen.

In diesem Sinne beraten wir insbesondere

  • Komponisten/-innen
  • Textdichter/-innen
  • Musiker/-innen
  • Produzenten/-innen
  • Labels
  • Musikverlage
  • Manager/-innen
  • Agenturen
  • Veranstalter und Bühnen

Welche Rechtsgebiete zählen zum Musikrecht oder haben Bezug zum Musikrecht?

 

Weitere Informationen finden Sie unter Musikrecht.

 


Ihre Ansprechpartner für Rechtsberatung in der Musikbranche:


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