Rechtsberatung in der Theaterbranche
Die Inszenierung und Aufführung eines Theaterwerks, gleich ob Sprech- oder Musiktheater, ist nicht nur künstlerisch, sondern auch rechtlich ein komplexer Vorgang. Die rechtlichen Weichenstellungen beginnen bereits bei der Form des Theaterbetriebs. Ob Theater in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft oder Privattheater mit festem oder freiem Ensemble, ob selbst veranstaltendes Tourneetheater oder Produzent eines Musicals, das entweder in angemieteten Häusern zur Aufführung gebracht oder Veranstaltern auf deren Risiko zur Verfügung gestellt wird: in jedem Fall sind eine Fülle teils sehr unterschiedlicher Rechtsvorschriften zu beachten.
Abgesehen von urheberrechtlichen Fragen, d.h. wenn das aufzuführende Werk noch urheberrechtlich geschützt ist und es eines Vertrags mit dem Rechteinhaber bedarf, beraten wir Sie gerne auch im Zusammenhang mit der Ausgestaltung der Verträge mit Mitwirkenden und dem künstlerischen Team (Regisseur, Bühnenbildner, Choreograph etc.).
Bei den Verträgen mit Bühnenkünstlern ist zu prüfen, ob tarifvertragliche Vorgaben zu beachten sind. Wenn Sie selbst die Bühnenaufführungen veranstalten, sind die Rechtsbeziehungen zum Theaterbesucher zu beachten.
Im Zusammenhang mit Bühnenrecht beraten wir u.a.
- Tourneeveranstalter
- Örtliche Veranstalter
- Öffentlich-rechtliche und private Theaterbetreiber
- Produzenten/-innen
- Regisseure/-innen
- Autoren/-innen
- Künstler/-innen
- Verwerter/-innen
Welche Rechtsgebiete zählen zum Bühnenrecht oder haben Bezug hierzu?
- Urheberrecht und Urhebervertragsrecht
- Verlagsrecht
- Recht der Verwertungsgesellschaften (sofern die Aufführung nicht dem sogenannten Großen Recht unterliegt)
- Bühnenarbeitsrecht einschließlich Tarifvertragsrecht
- Schuldrecht, insbesondere Werkvertragsrecht nebst dem Recht der Leistungsstörungen
- öffentliches Recht
- Künstlersozialversicherungsrecht
Weitere Informationen finden Sie unter Theater-/Bühnenrecht.
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