Rechtsberatung in der Designbranche

Design ist allgegenwärtig: Mode und Stoffe, Möbel und Einrichtungsgegenstände, Fahrzeuge, Gebrauchsgegenstände, grafisch gestaltete Produkte usw. werden „designt“. Und überall kann sich die Frage stellen, ob die konkrete Gestaltung eines solchen Gegenstandes oder die Gestaltung von einzelnen Teilen davon bereits geschützt ist oder geschützt werden kann.

Zwar ist es durchaus möglich, dass Designgegenstände vom Urheberrecht geschützt sind, doch ist dafür eine gewisse kreative Schöpfungshöhe Voraussetzung. Nicht immer kann davon ausgegangen werden, dass die erforderliche Schöpfungshöhe im Streitfall von den Gerichten anerkannt wird.

Daneben besteht allerdings die Möglichkeit des Schutzes als eingetragenes Design oder – auf EU-Ebene – als sog. Gemeinschaftsgeschmacksmuster. Bisweilen spricht man hier von einem „kleinen Urheberrecht“. Für ein schutzfähiges Design muss die Gestaltung neu sein und eine Eigenart haben, d.h. der Gesamteindruck muss sich vom Gesamteindruck anderer Designs unterscheiden.

Für Unternehmen und Designer stellen sich in diesem Zusammenhang zahlreiche rechtliche Fragen, etwa „Ist mein Design schutzfähig?“, „Wie kann ich mein Design schützen lassen?“, „Verletzt mein Design ein fremdes Design?“.

Wir bieten für unsere Mandanten insbesondere:

  • Beratung und Vertretung bei der Anmeldung eines Designs oder Gemeinschaftsgeschmacksmusters;
  • Durchführung von Recherchen auf Identität und Ähnlichkeit in Kooperation mit Dienstleistern;
  • Beratung bei möglichen Kollisionen;
  • Beratung und Vertretung bei Abmahnungen wegen Designverletzung;
  • Vertretung in gerichtlichen Klageverfahren, einschließlich Verfahren im Zusammenhang mit Einstweiligen Verfügungen;
  • Beratung und Vertretung bei Verfahren vor dem DPMA und EUIPO sowie vor nationalen Gerichten;
  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen auf Unterlassung, Auskunft, Vernichtung, Schadensersatz und Kostenerstattung;
  • Erstellung und Überprüfung von Lizenzverträgen, Koexistenz- und Abgrenzungsvereinbarungen.

 

Weitere Informationen finden Sie unter Designrecht.


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