Die Bayerische Staatsregierung hat am 19. Mai ein Rahmenhygienekonzept für kulturelle Veranstaltungen in Theatern, Konzert- und Opernhäusern und für kulturelle Veranstaltungen im Freien einschließlich Freiluftkinos sowie filmische Veranstaltungen im Freien erlassen (https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-353/).
Danach gibt es für Veranstaltungen im Freien auch bei festen Sitzplätzen eine Obergrenze von maximal 250 Zuschauern, unabhängig von der Größe der verfügbaren Fläche (Ziff. 4.4). Für Veranstaltungen in Innenräumen gibt es eine solche Obergrenze nicht, es müssen nur die allgemeinen Abstandsregeln eingehalten werden.