Auch Unternehmen, bei denen man auf den ersten Blick nicht an eine Verpflichtung zur Künstlersozialabgabe denken würde, wie beispielsweise Rechtsanwalts- oder Steuerberatungskanzleien, können von der Abgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) betroffen sein.
Insofern ist es sinnvoll und hilfreich, zu wissen, wann die Abgabepflicht greift und welche Auswirkungen das ganz konkret hat. In Teil I unseres Beitrags klären wir deshalb darüber auf, was die „KSK“ genau ist und wen die Abgabepflicht ganz konkret betrifft. In Teil II unseres Beitrags erfahren Sie, welche Verpflichtungen abgabepflichtige Kanzleien genau treffen.
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