Landkreise und kreisfreie Städten in Bayern dürfen es Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos bei stabiler oder rückläufiger Inzidenz unter 100 erlauben, zu öffnen. Hierbei sind das Rahmenhygienekonzept für kulturelle Veranstaltungen in Theatern, Opern- und Konzerthäusern (https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-312/) bzw. für Kinos (https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-310/) einzuhalten. Voraussetzung für den Besuch ist ein POC-Antigentest, Selbsttest oder PCR-Test, der nicht älter als 24 Stunden ist.