RA Frank Richert spricht mit der Happy Immo GmbH über datenschutzrechtliche Fragen im Zusammenhang mit den täglichen Arbeiten des Immobilienmaklers.
Gegenstand des Gesprächs sind insbesondere:
- der Grundsatz der Datenvermeidung sowie der Datensparsamkeit gemäß § 3a BDSG,
- die Einwilligung des Betroffenen gemäß § 4a BDSB,
- die Datenerhebung und Datenspeicherung für eigene Geschäftszwecke gemäß § 28 BDSG,
- die Rechte und Pflichten des Immobilienmaklers nach “Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten” (kurz: GWG),
- die Frage des Umfangs von Auskünften bei einem privaten Bieterverfahren, sowie
- die Anfertigung von Fotografien von Wohnungen zur Bewerbung von Immobilien.
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