Bühnenrecht & Theaterrecht

Was ist Bühnenrecht?

Unter Bühnenrecht versteht man alle Rechtsnormen, die im Zusammenhang mit der Entstehung, der Aufführung und der Vermarktung von Bühnenwerken jeder Art – seien es Werke für das Musik-, Tanz- oder Sprechtheater oder Showproduktionen – relevant sein können.

Welche Rechtsgebiete zählen zum Bühnenrecht?

  • Urheberrecht und Urhebervertragsrecht
  • Schuldrecht
  • Bühnenarbeitsrecht
  • Persönlichkeitsrecht
  • Recht am eigenen Bild
  • Merchandisingrecht
  • Markenrecht einschließlich Titelschutzrecht
  • Versicherungsrecht
  • Künstlersozialversicherungsrecht (insbesondere Künstlersozialabgabe)
  • Steuerrecht (insbesondere im Zusammenhang mit ausländischen Vertragspartnern)

Wen betrifft Bühnenrecht?

  • Schauspieler/-innen
  • Sänger/ Musical-Darsteller
  • Tänzer/-innen
  • Musiker/-innen
  • Regisseure/-innen
  • Choreografen/-innen
  • Ausstatter/-innen
  • Produzenten/-innen
  • öffentlich-rechtliche und private Theaterbetreiber
  • Veranstalter/-innen
  • Agenturen
  • Verwerter (TV, Streaming-Dienste, DVD-Produzenten etc.)

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