Markenrecht & Titelschutz

Welche Rechtsgebiete zählen zum Markenrecht oder haben Bezug zum Recht der Marke?

Das Markenrecht ist ein Bestandteil des Kennzeichenrechtes, das Bezeichnungen von Produkten und Dienstleistungen im geschäftlichen Verkehr schützt. Das Kennzeichenrecht gehört wiederum zum gewerblichen Rechtsschutz. Markenrechte können auf nationaler und internationaler, insbesondere auf europäischer Ebene bestehen.

Zentrale Vorschrift des Markenrechts ist

  • das Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen (Markengesetz).

Ergänzend zum Markengesetz sind aber auch folgende Vorschriften relevant

  • Verordnung zur Ausführung des Markengesetzes
  • Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über die Unionsmarke (Text von Bedeutung für den EWR)
  • Richtlinie (EU) 2015/2436 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2015 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (Text von Bedeutung für den EWR)
  • Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG)

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