Rechtsberatung in der Fotobranche

Viele Fotografen fragen sich, welche Rechte sie eigentlich an ihren eigenen Bildern haben und wen oder was sie fotografieren dürfen. Manch einer will Fotos fremder Fotografen z.B. für Werbezwecke auf seiner eigenen Webseite nutzen und weiß nicht, ob und wen man fragen muss und was das kosten könnte.

Die Grundlagen für die Rechte an Fotografien sind insbesondere im Urheberrechtsgesetz und im Kunsturheberrechtsgesetz zu finden. Diese Rechte vorab zu klären, ist gerade in der digitalen Welt unverzichtbar, um Verträge zu gestalten, Rechtsverletzungen zu verfolgen oder kostspielige Rechtsverletzungen zu vermeiden.

Wir unterstützen unsere Mandanten insbesondere bei Folgendem:

  • rechtliche Prüfung von Fotorechten
  • Beratung und Vertretung bei Abmahnungen wegen Fotorechtsverletzungen
  • Vertretung in gerichtlichen Klageverfahren einschließlich einstweilige Verfügungsverfahren
  • außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen auf Unterlassung, Auskunft, Vernichtung, Schadenersatz und Kostenerstattung
  • Gestaltung und Überprüfung von Lizenzverträgen inkl. Modellrelease

In diesem Sinne arbeiten wir u.a. für

  • Fotografen/-innen
  • Agenturen
  • Verlage
  • Fotomodelle
  • Personen der Zeitgeschichte
  • Archive
  • Institutionen
  • Journalisten/-innen
  • Prominente (Testimonials)
  • Werbetreibende

Welche Rechtsgebiete zählen zum Fotorecht oder haben Bezug zum Fotorecht?

Als Fotorecht bezeichnet man sämtliche gesetzlichen und vertraglichen Regelungen, die sich mit dem Prozess der Schaffung bis hin zur Verwertung von Fotografien beschäftigen. Das heißt, das Fotorecht regelt die Beziehungen der in der Fotobranche tätigen Personen und Unternehmen untereinander oder im Verhältnis zum Publikum.

 

Weitere Informationen finden Sie unter Foto-, Bildrecht.


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